Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 01.07.2026)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Barrierefreiheitserklärung

Samtgemeinde Zeven ist bemüht, seine/ihre Webseite in Einklang mit dem Niedersächischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.bibliothek-zeven.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem NBGG und NBITVO vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • Auf einer Seite ist der Kontrast eines Texts zum Hintergrund zu gering.
    Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist teilweise nicht ausreichend und entspricht nicht der Vorgabe von mindestens 4,5:1. Die Betroffenen Elemente dienen der Dekoration

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Auf einzelnen Seiten ist kein Titel hinterlegt.
    Erklärung: Die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen entspricht teilweise nicht der inhaltlichen (optischen) Gliederung.
Diese Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Nils Schlien
Am Markt 4
27404 Zeven

Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 01.07.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.