Anmeldung
Für wen ist die Bibliothek da?
Die Bibliothek Zeven ist eine öffentlich rechtliche Einrichtung der Samtgemeinde Zeven. Alle Kinder und Erwachsenen können die vielfältigen Angebote der Bibliothek im Rahmen der Benutzungs- und Gebührenordnung nutzen.
Über 18.000 Medien vor Ort:
- Romane, Kinder- und Jugendbücher
- Sachbücher, Nachschlagewerke
- Zeitschriften, Zeitungen
- Sprachlehrgänge und Lernprogramme
- Lesestifte (Booki & Tiptoi)
- Kamishibai (Japanisches Erzähltheater)
- Erzählkoffer
- Erinnerungskoffer
- Hörbücher auf CDs und Hörsticks
- Konsolenspiele
- Dokumentationen, Spielfilme und Serien auf DVD und Blu-Ray
- E-Book-Reader
- Tonie-Box und Tonies
- Gesellschaftsspiele
- Spielekonsolen
Wie leihe ich aus?
Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis/Lichtbildausweis mit Adresse. Sie erhalten einen Bibliotheksausweis, den Sie bitte bei jeder Ausleihe vorlegen müssen. Minderjährige bis 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Benutzungsordnung an und stimmen der elektr. Speicherung Ihrer persönlichen Daten zu. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek.
Bitte teilen Sie uns Adressen- und Namensänderungen unverzüglich mit.
Den Verlust Ihres Bibliotheksausweises sollten Sie uns sofort melden, da Sie bei Missbrauch für den entstandenen Schaden haften.
Wie lange darf ich ausleihen?
Die Leihfrist für alle Medien beträgt 3 Wochen.
Sofern das Medium nicht vorbestellt ist, können Sie es verlängern (online im Nutzerkonto, per Mail, Telefon oder WhatsApp).
Was kostet mich das alles?
Die Anmeldung und Ausleihe für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist kostenlos.
Eine Übersicht der Kosten finden Sie in der Gebührenordnung.
Kosten fallen außerdem an, wenn Sie
- Medien vorbestellen
- die Fernleihe wahrnehmen
- Ihren Bibliotheksausweis ersetzen müssen
- Kopien oder Computerausdrucke tätigen
- Ihre ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht abgegeben haben. Ab dem 3. Öffnungstag nach Ablauf der Medienfrist fallen Säumnisgebühren an.
Was passiert, wenn mir etwas kaputt geht?
Prüfen Sie vor der Ausleihe, ob die Medien in Ordnung sind und teilen Sie Beanstandungen sofort mit.
Sollten die Medien in Ihrer Obhut beschädigt oder abhanden gekommen sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Bei starken Beschädigungen, Verlust oder Nichtrückgabe von Medien haften Sie in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich einer Einarbeitungsgebühr.